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Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
BV16 - Gewerkschaft des allgemeinen Universitätspersonals, des BMBWF und dessen nachgeordneter Dienststellen

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16.12.2009

Die Verhandlungen über die Anhebung der Gehaltsansätze des Universitätskollektivvertrages erfolgreich abgeschlossen

Die Verhandlungen über die Anhebung der Gehaltsansätze des Universitätskollektivvertrages wurden am 15. Dezember erfolgreich abgeschlossen. Die Übereinkunft der GÖD-Universitätsgewerkschaften (Bundesvertretungen 13+16) mit dem Dachverband der Universitäten hat ergeben, dass die Gehälter für die Laufzeit vom 1. Jänner 2010 bis zum 31. Dezember 2010 um 0,9 % und plus 4 Euro je Ansatz erhöht werden.

Das bedeutet, dass der niedrigste Gehaltsansatz des KV eine Steigerung um 1,19 % hat und der höchste Ansatz des KV um 0,95 % erhöht wird. Damit haben alle Beschäftigten an den Universitäten für 2010 die gleiche prozentuelle Bezugserhöhung und den gleichen Staffelbetrag von 4 Euro. Diese Erhöhung gilt auch für das wissenschaftliche Personal.

PS: Für 2010 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze (Versicherungsgrenzen) gem. ASVG § 5 Abs. 2
a) monatlich EUR 366,33
b) täglich EUR 28,13


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