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Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
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24.4.2009

Uni-Kollektivvertrag unter Dach und Fach

Uni-Betriebsräte stimmen nach fünf Jahre langen Verhandlungen mit mehr als 90 Prozent zu

Der neue Kollektivvertrag (Uni-KV) für das wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie für das Allgemeine Universitätspersonal an den Universitäten - insgesamt rund 30.000 Beschäftigte - soll für alle seit dem 1. Jänner 2004 neu eingetretenen MitarbeiterInnen gelten. Ab diesem Zeitpunkt (Vollrechtsfähigkeit der Unis) wurde Personal nur mehr nach dem Angestelltenrecht aufgenommen.

Bei der Betriebsrätekonferenz am Freitag, dem 24. April 09, haben die Personalvertreter mit mehr als 90 Prozent dem Vertrag zugestimmt, teilt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) mit. Mit der Zustimmung der Universitätsgewerkschaft wurde die letzte Hürde genommen. Der Dachverband der Universitäten hatte seitens des Arbeitgebers dem Uni-KV mit einigen Bedingungen als Auflage bereits zugestimmt. Inhaltlich geeinigt haben sich die Sozialpartner (Uni-Gewerkschaft und Dachverband der Universitäten) auf den Vertrag bereits 2007, doch dann folgte ein monatelanges Tauziehen um die Finanzierung. Nach mehr als fünfjährigen Verhandlungen ist der erste Kollektivvertrag (KV) für Universitätsbedienstete jetzt unter Dach und Fach und soll mit 1. Oktober 2009 in Kraft treten.

Profitieren vom Uni-KV sollen junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter auch durch höhere Anfangsgehälter. Derzeit verdient man als Jung-Forscher am Beginn der Uni-Karriere 1.400 bis 1.900 Euro brutto monatlich. Künftig liegt das Mindestgehalt für Uni-AssistentInnen anfangs bei 2.398 Euro (inklusive zwei bis vier Semesterwochenstunden Lehre). Für einen "Assistenzprofessor" beträgt das Mindestgehalt 3.270 Euro, für einen "assoziierten Professor" 4.142 Euro und für eine/n berufene/n Uni-ProfessorIn 4.360 Euro. Überzahlungen sind zulässig!

Im Uni-KV ist auch eine Pensionskassenregelung für die Uni-Bediensteten enthalten. Lektoren sollen künftig in das wissenschaftliche Personal integriert werden. Bis zu sechs bzw. bei Teilzeitbeschäftigung bis zu acht Jahren ist weiterhin eine befristete Anstellung möglich, danach nur noch eine unbefristete.

Auch ein bis zu sechsmonatiger Studienurlaub wurde in den Uni-KV aufgenommen und kann etwa für einen Forschungsaufenthalt im Ausland oder praxisnahe Forschung in der Wirtschaft genutzt werden. Im Uni-KV wurde ein Recht auf diese Auszeit verankert, die konkreten Bedingungen dafür können die einzelnen Unis in Betriebsvereinbarungen festlegen.

Den ca. 12.000 "nicht-wissenschaftlichen" MitarbeiterInnen soll der Uni-KV ein Mindestgehalt, stärkere Leistungsbezogenheit der Löhne, Qualifizierungsmöglichkeiten und Planbarkeit der Karriere bringen. Das einheitliche Mindestgehalt bedeutet für etliche Mitarbeiter eine deutliche finanzielle Besserstellung. Beim Allgemeinen Personal ist es gelungen, das Gehaltsschema zu reformieren. Sie erhalten nun höhere Anfangsgehälter, dafür flacht sich die Gehaltskurve später ab.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem für Sie zuständigen Betriebsrat.
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